Deutschland
19 % Regelsatz
Ermäßigt 7 %
19 % Regelsatz (§ 12 Abs. 1 UStG). 7 % für die Umsätze, die § 12 Abs. 2 UStG aufzählt, darunter die Gegenstände der Anlage 2, der Eintritt in Theater, Konzerte und Museen sowie Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ohne Getränke. 0 % für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG).
Stand 26.09.2026 · § 12 UStG