Stundenzettel-Vorlage zum Ausdrucken, die die Stunden ausrechnet
Trag für jeden Tag Beginn, Ende und Pause ein. Der Stundenzettel rechnet jeden Tag und die Summe für Woche oder Monat aus, in Stunden und Minuten sowie in Dezimalstunden. Ausgedruckt passt er auf eine Seite: als Stundennachweis auf Papier oder, über den Druckdialog, als PDF.
Pause abgezogen, Schichten über Mitternacht erkannt, Summe als h:mm und als Dezimalstunden.
Nichts wird gesendet oder gespeichert: Der Zettel existiert nur in diesem Browser-Tab.
Auf eine A4-Seite mit Unterschriftszeilen drucken oder als CSV-Datei herunterladen.
Dein Stundenzettel
Wähl irgendeinen Tag: Der Zettel beginnt am Montag dieser Woche oder am Ersten dieses Monats.
h:mm oder Dezimalstunden. Die Summe zeigt dann Über- oder Minusstunden.
Stundenzettel
Mitarbeiter/in
Betrieb
Zeitraum
Stundenzettel
Zeiten als 7:30 oder 0730 eintippen, die Pause in Minuten; die Stunden erscheinen, sobald eine Zeile Beginn und Ende hat.
Tag
Beginn
Ende
Pause (Min.)
Stunden
Bemerkung
Montag
Min.
Dienstag
Min.
Mittwoch
Min.
Donnerstag
Min.
Freitag
Min.
Samstag
Min.
Sonntag
Min.
Min.
Summe—
Dezimalstunden
Arbeitstage
—
Schnitt pro Tag
—
Gegen Soll
—
Datum, Unterschrift Mitarbeiter/in
Datum, Unterschrift Arbeitgeber/in
Was Du eintippst, verlässt diesen Tab nicht. Neuladen leert den Zettel — heb den Ausdruck oder die CSV-Datei auf.
So rechnet der Zettel
Ein Tag von 07:30 bis 16:15 mit 45 Minuten Pause sind 8 Stunden 45 Minuten Anwesenheit minus Pause: 8:00, also 8,00 Dezimalstunden. Das rechnet der Zettel für jede Zeile, sobald Beginn und Ende eingetragen sind.
Liegt das Ende vor dem Beginn, endete die Schicht am nächsten Morgen: 22:00 bis 06:00 mit 30 Minuten Pause sind 7:30. Gezählt wird die Zeile an dem Tag, an dem die Schicht begann.
Dezimalstunden sind das, was Lohnabrechnung und Rechnung mit einem Satz multiplizieren: 45 Minuten sind 0,75 Stunden, weil 45 ÷ 60 = 0,75. Der Zettel addiert Minuten und rechnet erst die Summe um — deshalb weicht die Dezimalsumme nie um ein Hundertstel von den Stunden und Minuten daneben ab.
Trag die Soll-Stunden des Zeitraums ein, dann zeigt die Summe auch die Differenz: 41:30 gearbeitet gegen 40:00 Soll sind 1:30 Überstunden.
Arbeitszeit aufzeichnen: was das Gesetz verlangt
Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022 gilt die Pflicht zur Zeiterfassung grundsätzlich für alle Arbeitgeber in Deutschland. Für Minijobs, einige Branchen und lange Tage gibt es ausdrückliche Vorschriften.
Grundsätzlich: Beginn und Ende erfassen
Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen; das Gericht leitet das aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz ab. Eine bestimmte Form verlangt es nicht: Je nach Tätigkeit und Unternehmen können Aufzeichnungen auf Papier genügen. Die Aufzeichnung selbst darf der Arbeitgeber den Beschäftigten übertragen.
Minijobs und bestimmte Branchen: binnen sieben Tagen
§ 17 Mindestlohngesetz verlangt für Minijobs (außer in Privathaushalten) und für die Branchen aus § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz — darunter Bau, Gastronomie und Beherbergung, Gebäudereinigung sowie das Friseur- und Kosmetikgewerbe —, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertags nach dem Arbeitstag aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Ausnahmen, etwa bei höherem regelmäßigem Monatsentgelt, regelt die Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung.
Mehr als acht Stunden: immer aufschreiben
Nach § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz ist jede Arbeitszeit aufzuzeichnen, die über acht Stunden an einem Werktag hinausgeht; die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Pausen nach sechs und nach neun Stunden
§ 4 Arbeitszeitgesetz: Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pause darf in Abschnitte von mindestens 15 Minuten geteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander darf niemand ohne Pause arbeiten.
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Deutschland: Stand 26.09.2026, Österreich und Schweiz: Stand 27.09.2026, jeweils geprüft an den Quellen unten. Die vier Punkte oben sind die Rechtslage in Deutschland. In Österreich regelt § 26 AZG die Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden. Der Arbeitgeber führt sie; ist es vereinbart, etwa bei Gleitzeit, führen die Beschäftigten sie selbst. Der Arbeitgeber leitet sie dann dazu an und kontrolliert sie. Dauert die Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden, ist sie durch eine Pause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen (§ 11 AZG). In der Schweiz müssen die Verzeichnisse eines Betriebs, der dem Arbeitsgesetz untersteht, die geleistete tägliche und wöchentliche Arbeitszeit samt ihrer Lage sowie Pausen ab einer halben Stunde zeigen und mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden (Art. 73 ArGV 1; Ausnahmen in Art. 73a und 73b); die Pause beträgt bei mehr als fünfeinhalb Stunden eine Viertelstunde, bei mehr als sieben eine halbe und bei mehr als neun Stunden eine Stunde (Art. 15 ArG). Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge können mehr regeln. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Nach dem Bundesarbeitsgericht muss die Arbeitszeit nicht zwingend elektronisch erfasst werden: Je nach Tätigkeit und Unternehmen können Aufzeichnungen auf Papier genügen. Die Beschäftigten dürfen sie auch selbst führen. Für Minijobs und die Branchen aus § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gilt zusätzlich die Frist aus § 17 Mindestlohngesetz: aufzeichnen bis zum Ablauf des siebten Kalendertags nach dem Arbeitstag.
Teil die Minuten durch 60 und addier sie zu den Stunden: 7 Stunden 45 Minuten sind 7 + 45 ÷ 60 = 7,75 Stunden. Der Zettel zeigt jede Zeile und die Summe in beiden Formen; für einzelne Werte gibt es unten den Umrechner Minuten in Dezimal.
Trag das Ende so ein, wie es auf der Uhr stand. Ein Ende vor dem Beginn wird als nächster Morgen gelesen: 22:00 bis 06:00 sind vor Abzug der Pause acht Stunden, gezählt an dem Tag, an dem die Schicht begann.
Die beiden Vorschriften, die ausdrücklich Aufzeichnungen verlangen — § 17 Mindestlohngesetz und § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz —, nennen jeweils mindestens zwei Jahre. Diese Seite speichert nichts; aufbewahren musst Du den Ausdruck oder die CSV-Datei.
Nein. Der Zettel wird in Deinem Browser berechnet, nichts geht an einen Server und nichts bleibt im Browser liegen. Neuladen oder Schließen leert ihn — deshalb gibt es Drucken und den CSV-Download.
Ja: Trag über dem Zettel die Soll-Stunden für Woche oder Monat ein, als h:mm oder in Dezimalstunden. Die Summe zeigt dann, wie weit die erfassten Stunden darüber oder darunter liegen.
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